KARMOD PREFABRİK YAPI TEKNO. İNŞ. SAN. TİC. LTD. ŞTİ.
UNTERNEHMENSRICHTLINIE ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
|
Dokumenteninformationen: |
|
|
Dokumentenname: |
Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten |
|
Dokumentenrelevanz: |
Zweck der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist es, die Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten durch KARMOD zu planen und die in dieser Angelegenheit anzuwendenden Grundsätze festzulegen. |
|
Ausstellungsdatum: |
1. März 2020 |
|
Versionsnummer: |
1 |
|
Referenz / Begründung: |
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (das „PDPL“) Nr. 6698 und sonstige Rechtsvorschriften |
|
Genehmigungsbehörde: |
KARMOD-Geschäftsführung |
Der Schutz der eigenen personenbezogenen Daten ist ein heiliges Recht jedes Einzelnen, das sich aus der Verfassung ergibt. Als KARMOD betrachten wir die Erfüllung der Anforderungen dieses Rechts als eine unserer wertvollsten Aufgaben. Daher legen wir Wert darauf, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtmäßig verarbeitet und geschützt werden.
Die Unternehmensrichtlinie zum Schutz personenbezogener Daten dient dazu, die Grundsätze und Verfahren festzulegen, die wir bei der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten aufgrund der Bedeutung, die wir dem Schutz personenbezogener Daten beimessen, befolgen.
Die Richtlinie umfasst alle Arten von Vorgängen, die an Daten durchgeführt werden, wie das Erheben, Aufzeichnen, Speichern, Aufbewahren, Ändern, Neuordnen, Offenlegen, Übertragen, Übernehmen, Bereitstellen, Klassifizieren oder Verhindern ihrer Verwendung usw. aller von KARMOD verwalteten personenbezogenen Daten, ganz oder teilweise durch automatisierte Mittel oder durch nicht automatisierte Mittel, sofern sie Teil eines Datenverarbeitungssystems sind.
Die Richtlinie bezieht sich auf alle personenbezogenen Daten der Partner, Amtsträger, Kunden, Mitarbeiter, Lieferantenvertreter und Mitarbeiter sowie Dritter von KARMOD, die verarbeitet werden.
KARMOD kann die Richtlinie zum Zweck der Einhaltung der Gesetzgebung und der Beschlüsse der Datenschutzbehörde sowie zum besseren Schutz personenbezogener Daten ändern.
|
Abkürzung |
Definition |
|
Empfängergruppe |
Die Kategorie natürlicher oder juristischer Personen, an die die personenbezogenen Daten durch den Datenverantwortlichen übertragen werden. |
|
Ausdrückliche Einwilligung |
Die Einwilligung, die kontextspezifisch, informiert und freiwillig erteilt wird. |
|
Anonymisierung |
Das Unmöglichmachen der Verknüpfung personenbezogener Daten mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person, selbst durch Abgleich mit anderen Daten. |
|
Betroffene Person |
Die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. |
|
Relevanter Nutzer |
Die Person, die technisch für die Speicherung, den Schutz und die Sicherung der Daten verantwortlich ist; außer der Person oder Einheit, die technisch für die Speicherung, den Schutz und die Sicherung der Daten verantwortlich ist, die Person, die personenbezogene Daten innerhalb der Organisation des Datenverantwortlichen oder gemäß der vom Datenverantwortlichen erhaltenen Befugnis und Anweisung verarbeitet. |
|
Vernichtung |
Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten |
|
Gesetz/PDPL |
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (das „PDPL“) Nr. 6698 |
|
Ablagemedium |
Jedes Medium, das personenbezogene Daten enthält, die ganz oder teilweise durch automatisierte Mittel oder durch nicht automatisierte Mittel verarbeitet werden, sofern sie Teil eines Datenverarbeitungssystems sind. |
|
Personenbezogene Daten |
Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten . |
|
Dateninventar |
Das Inventar, in dem die Datenverantwortlichen die von ihnen im Einklang mit ihren Geschäftsprozessen durchgeführten Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten erläutern und detaillieren; die Zwecke und rechtlichen Gründe der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Datenkategorie und die maximale Aufbewahrungsfrist, die durch Verknüpfung mit der Empfängergruppe, an die die Daten übertragen werden, und der Gruppe betroffener Personen erstellt werden, die für die Zwecke erforderlich ist, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; die personenbezogenen Daten, die in ausländische Länder übertragen werden sollen, und die für die Datensicherheit ergriffenen Maßnahmen. |
|
Verarbeitung personenbezogener Daten |
Alle Arten von Vorgängen, die vollständig an personenbezogenen Daten durchgeführt werden, wie das Erheben, Aufzeichnen, Speichern, Aufbewahren, Ändern, Neuordnen, Offenlegen, Übertragen, Übernehmen, Bereitstellen, Klassifizieren oder Verhindern ihrer Verwendung usw., ganz oder teilweise durch automatisierte Mittel oder durch nicht automatisierte Mittel, sofern sie Teil eines Datenverarbeitungssystems sind. |
|
Kommission |
Die von KARMOD eingerichtete Kommission zum Schutz personenbezogener Daten zur Verwaltung der Richtlinie und anderer damit zusammenhängender Verfahren sowie zur Sicherstellung der Durchsetzung der Richtlinie. |
|
Vorstand |
Ausschuss zum Schutz personenbezogener Daten. |
|
Behörde |
Behörde zum Schutz personenbezogener Daten |
|
Besondere Kategorien personenbezogener Daten |
Daten von Personen in Bezug auf ihre Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, philosophische Überzeugung, Religion, Konfession oder sonstige Überzeugungen, Kleidung und Bekleidung, Mitgliedschaft in Vereinen, Stiftungen oder Gewerkschaften, Gesundheit, Sexualleben, strafrechtliche Verurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen sowie biometrische und genetische Daten. |
|
Periodische Vernichtung |
Löschungs-, Vernichtungs- oder Anonymisierungsprozess, der von Amts wegen in periodischen Abständen durchgeführt wird, die in der Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten festgelegt sind, falls alle Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Gesetz enthalten sind, entfallen. |
|
Richtlinie |
Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten |
|
Datenverarbeiter |
Die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen aufgrund der vom Datenverantwortlichen erteilten Befugnis verarbeitet. |
|
Datenverantwortlicher |
Die natürliche oder juristische Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt und für die Einrichtung und Verwaltung des Datenverarbeitungssystems verantwortlich ist. |
KARMOD prüft in der Vorbereitungsphase jedes Arbeitsablaufs, der eine neue Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, die Übereinstimmung der zu verarbeitenden Daten mit den folgenden Grundsätzen. Ungeeignete Arbeitsabläufe werden nicht umgesetzt.
Bei der Verarbeitung von Daten wird KARMOD
(I) die Regeln der Rechtmäßigkeit und der Verarbeitung nach Treu und Glauben beachten.
(II) sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten richtig und, soweit erforderlich, aktuell sind.
(III) darauf achten, dass sie für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden.
(IV) kontrollieren, dass die verarbeiteten Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, relevant, begrenzt und verhältnismäßig sind.
(V) die Daten für den in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Zeitraum oder für den Zeitraum speichern, der für den Zweck erforderlich ist, für den die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und sie vernichten, wenn der Zweck der Verarbeitung nicht mehr besteht.
Innerhalb von KARMOD wurde die Kommission zum Schutz personenbezogener Daten eingerichtet, um die Richtlinie und andere damit verbundene Verfahren zu verwalten und die Durchsetzung der Richtlinie sicherzustellen. Die Kommission besteht aus dem Geschäftsführer, dem Personalverantwortlichen, dem Finanzvorstand und dem Leiter der Informationstechnologieabteilung. KARMOD nimmt bei Bedarf auch PDPL-Beratung in Anspruch, um das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 einzuhalten. Die Kommission kann, wenn sie es für erforderlich hält, den PDPL-Berater zu ihren Sitzungen einladen.
KARMOD ergreift alle Arten von technischen und administrativen Maßnahmen, die erforderlich sind, um das angemessene Sicherheitsniveau sicherzustellen, um (I) die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern, (II) den unrechtmäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten zu verhindern, (III) den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.
6.Technische Maßnahmen
6.Administrative Maßnahmen
Die betroffene Person kann sich an KARMOD wenden und in folgenden Angelegenheiten Ansprüche geltend machen:
KARMOD -Mitarbeiter melden der Kommission jede Arbeit, Handlung oder Tatsache, die sie als Verstoß gegen die Bestimmungen des PDPL und/oder der Richtlinie ansehen. Wenn die Kommission es nach dieser Meldung eines Verstoßes für erforderlich hält, tritt sie zusammen und erstellt einen Aktionsplan gegen den Verstoß.
Wenn der Verstoß durch die Erlangung personenbezogener Daten durch Dritte auf rechtswidrige Weise erfolgt ist, wird die Kommission diese Situation der betroffenen Person und dem Vorstand innerhalb von 72 Stunden im Rahmen der Entscheidung des Vorstands vom 24.01.2019 mit der Nummer 2019/10 mitteilen.
Änderungen an der Richtlinie werden von der Kommission vorbereitet und dem Vorstand von KARMOD zur Genehmigung vorgelegt. Die aktualisierte Richtlinie kann den Mitarbeitern per E-Mail zugesandt oder auf der Website veröffentlicht werden.
Diese Version der Richtlinie wurde vom Vorstand genehmigt und trat am 01.03.2020. in Kraft.